Ist das Demokratie? Mehrheit im Gemeinderat erteilt AfD-Politiker Redeverbot.
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Die Gemeinde Seybothenreuth vermietete ihre Mehrzweckhalle im Dezember 2025 an die AfD für eine Wahlkampfveranstaltung. Nun versuchte die Gemeinde, die AfD nachträglich wieder aus der Halle zu werfen – nachdem aber ein vergleichbarer Versuch der Stadt Lindenberg am 10. Februar vor Gericht scheiterte, macht die Gemeinde Seybothenreuth einen neuen Vorstoß, der in einer Demokratie seinesgleichen sucht.
Der AfD wurde nun mitgeteilt, dass die AfD-Veranstaltung zwar stattfinden darf, aber dem Hauptredner, dem Landes- und Fraktionsvorsitzenden der AfD in Thüringen, Björn Höcke, MdL, ein Redeverbot erteilt wird. Der Veranstalter solle nach der Anordnung der Gemeinde sicherstellen, dass Björn Höcke nicht als Gastredner auftreten kann.
Hierzu sagte Bezirksrat Mario Schulze, der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Bayreuth, am Mittwoch: „Hier wird versucht, einem Oppositionspolitiker das Reden zu verbieten. Ein solcher Vorgang ist ungeheuerlich und zeigt, wie ernst die Demokratie in Deutschland gefährdet wird – nicht durch die AfD, sondern durch die, die die Opposition verbieten wollen. Die AfD ist, genau wie Björn Höcke, eine demokratisch gewählte Partei. Sie ist weder verboten noch wird sie verboten werden. Wir haben das Recht – genau wie alle anderen Parteien –, selbst zu entscheiden, wer bei unseren Versammlungen auftritt; das entscheidet in einer Demokratie nicht der Staat für uns. Die Behauptung der Gemeinde Seybothenreuth, dass bei der Veranstaltung ohne diese Maßnahme die konkrete Gefahr besteht, dass die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigend, verherrlichend oder rechtfertigend in Kauf genommen wird oder sich gar antisemitisch geäußert werden würde, ist eine unverschämte und haltlose Unterstellung, die ich aufs Schärfste zurückweise.“
Die AfD wird weiter gegen die demokratiefeindlichen Redeverbote der Gemeinde Seybothenreuth vorgehen und für die Meinungsfreiheit im Landkreis Bayreuth kämpfen. „Wir werden uns das nicht gefallen lassen, dieser Vorgang schreit nach einer gründlichen juristischen Aufarbeitung. Insbesondere muss auch geklärt werden, welche Kosten der Gemeinde durch die zuerst erfolgte Widerrufung der Nutzungserlaubnis, deren Widerruf und die Erteilung des Redeverbots für einen der bekanntesten Oppositionspolitiker Deutschlands entstanden sind“, so Landratskandidat Schulze weiter.