Verfassungsbeschwerde gegen sog. Viertes Bevölkerungsschutzgesetz

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Quelle: pixabay.com

Der Bundestagsabgeordnete und Bezirksvorsitzende der AfD Oberfranken, Tobias Matthias Peterka, hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eingereicht.


Namentlich der § 28b InfSG greift nicht zuletzt aufgrund mangelnder Datengrundlagen sowie Untauglichkeit unverhältnismäßig in diverse Grundrechte ein und ist daher nichtig. Ebenfalls wird per Antrag ein sofortiger Stopp der Vollziehbarkeit des „Bundes-Lockdowns“ bis zur Entscheidung in Karlsruhe beantragt.


„Die rigorose Einschränkung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit, der Handlungs- und Bewegungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit sowie dem Recht auf freie Berufsausübung oder Umgang mit der Familie muss man entschieden entgegentreten“, sagt der Jurist Tobias Matthias Peterka. „Desto mehr Bürger Verfassungsbeschwerde erheben oder sich offen gegen diese ungeeigneten und weitgehend nicht erforderlichen Maßnahmen aussprechen, desto besser. Der Schutz wirklich gefährdeter Gruppen wird gegen die Tragfähigkeit unserer ganzen Wirtschaft ausgespielt. Diese Kaskade an Grundrechtseingriffen ist ein Offenbarungseid der Regierung Merkel.“


Das sog. Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde letzte Woche in einem unüblichen Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Die AfD-Fraktion im Bundestag stemmte sich entschlossen gegen dieses rechtlich fragwürdige und demokratietechnisch desaströse Vorhaben. Der Klage haben sich drei weitere bayerische MdB angeschlossen.


Quelle: Tobias Peterka