Einwanderung, Integration und Asyl
Schluss mit Fehlanreizen und falscher Nachsicht
Der wichtigste (Fehl-)Anreiz, über das Asylrecht in das deutsche Sozialsystem einzuwandern, ist die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die nicht oder nicht mehr bleibeberechtigt sind. Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht die entsprechenden Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen. Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Unter anderem ist ihre Sozialhilfe umgehend auf ein rechtlich zulässiges Minimum an Sachleistungen zurückzuführen.
Eine freiwillige Ausreise ist besser als eine Abschiebung. Gerade wer aus rein wirtschaftlichen Motiven Asyl in Deutschland beantragt hat, kann – gegebenenfalls durch Gewährung einer einmaligen Starthilfe – zur freiwilligen Rückkehr bewogen werden.