Pressemeldung zur Quarantänesituation im Kreistag

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Quelle: pixabay.com

Am Mittwoch, dem 03. März 2021 wurde Kreisrat Mario Schulze, dem Sprecher der AfD Gruppe im Kreistag, durch das Landratsamt mitgeteilt, dass er sich für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben hat.


Schulze hält die Maßnahme in keiner Weise für angemessen. „Ein Grundrechtsentzug dieser Art ist das Maximum, was der Staat einem vor dem Gesetz unbelasteten Bürger anordnen kann. Daher muss eine solche Maßnahme solide und faktenbasiert begründet sein. Eine solche Begründung liegt mir bis heute nicht vor.“


Die Einstufung als Kontaktperson der Kategorie 1 wegen unzureichendem Lüften und zu schlechtem Schutz durch die FFP2-Maske hält er für unangebracht. „Das geltende Hygienekonzept im Landratsamt hat nur einen Sinn: Es soll eine Situation wie diese – also die eventuelle Ansteckung an einem COVID-19-Fall - zuverlässig verhindern. Mit der von Amtsarzt Ansgar Scherl eingebrachten Begründung wird aber deutlich, dass bei jedem derartigen Vorfall in einer Sitzung, die mehr als 30 Minuten dauert, nur einen Schluss zulässig gewesen wäre: Quarantäne für alle.“


Die Maßnahme kommt dem Kreisrat wie eine pauschale Anordnung ohne jegliche Prüfung im Einzelfall vor. Diesen Eindruck bestätigt nicht zuletzt die standardisiert wirkende Begründung, die der Amtsarzt Tage nach der Anordnung auf Nachfrage zukommen ließ. Daher hat der Kreisrat – zusammen mit Abgeordneten aus Europäischem Parlament, Deutschem Bundestag, Bayerischem Landtag, Bezirkstag und Bayreuther Stadtrat beim Landrat und Gesundheitsamt um eine sorgfältige Überprüfung der Maßnahme im Hinblick auf ihre Angemessenheit gebeten. „Eine Antwort darauf habe ich erst eine ganze Arbeitswoche später erhalten. Kurz vor Dienstschluss am Freitag erreichte mich das Schreiben des Landrats. Darin erklärt er, dass das Hygienekonzept aus ‚Ex-post-Betrachtung‘ heraus ‚im Prinzip gegriffen hat‘. Eher hätte man das aber nicht feststellen können, behauptet der Landrat“, schildert Schulze.


Diese Schlussfolgerung des Landrats verwunderte den Kreisrat, da in dem Schreiben der Vorgang bereits als „Vergangenheit“ betrachtet wird. „Dennoch bleiben mir, nach mehreren fachmedizinischen Untersuchungen und negativen PCR-Tests, meine Grundrechte verwehrt und es wird auf die 14 Tage bestanden.“, sagt Schulze.


Es stellt sich aber zur Aufarbeitung der Vorfälle vor allem eine Frage: Was hat nicht funktioniert? Entweder das Hygienekonzept des Landratsamtes war unzureichend, sodass man von einer hohen Menge infektiöser Partikel in der Luft bei den Sitzungen ausgehen musste oder der Amtsarzt hat eine schnelle und fatale Fehlentscheidung auf wackeliger Basis getroffen, die mehr als 30 Leuten für Wochen ihre Grundrechte auf ein Minimum eingeschränkt hat.


„Auch, wenn mich die Aussagen des Landrats gewundert haben, muss ich ihm zustimmen. Die in Bayern geltenden Vorschriften gehören zu den strengsten in Deutschland. Das Hygienekonzept war in der Lage, eine Übertragung effektiv zu verhindern. Das beweist die Realität nun deutlich.“ Dies hat Kreisrat Schulze Amtsarzt Scherl bereits am Freitag, dem 05. März in Zusammenarbeit mit Kreisrat Dr. med. Michael Müller anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts für die Einordnung als „KP 1“ dargelegt. Der Amtsarzt ignorierte diesen Brief.


„Es muss nun im Nachhinein gründlich – auch juristisch - geklärt werden, was den Amtsarzt zu einer solchen Fehleinschätzung geführt hat." Der Kreisrat fährt fort: „Insgesamt hat der Amtsarzt nicht nur in Bezug auf die Einschätzung der Lage und der Kategorisierung der Personen unsauber gearbeitet.“ Die Aussagen, die Amtsarzt Scherl in Bezug auf die FFP2-Maske gemacht hat, waren in der vergangenen Woche eine Überraschung, da Sie den wissenschaftlichen Fakten diametral entgegenstehen. „In Situationen des Arbeitsschutzes kann eine solche Maske theoretisch, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge, eine ganze Schicht – also 8 Stunden lang – genutzt werden. Der Amtsarzt behauptet, die Maske hätte mehrmals während der Sitzung gewechselt werden müssen, um effektiv zu sein. „Meine Maske war nicht ‚durchfeuchtet‘. Auch die Unterstellung, dass ich eventuell meine Maske nicht richtig getragen hätte, weise ich entschieden zurück und fordere einen Beweis für die These des Amtsarztes.“, führte der Gruppensprecher der AfD im Kreistag aus.


„Das Verhalten des Amtsarztes Scherl schadet dem Ansehen des Landratsamtes und der Akzeptanz der Maßnahmen schwer.“, findet Schulze. „In Quarantäne geschickt werden, weil man Kontakt zu einem nachgewiesenem COVID-19-Fall hatte, ist das eine. Nicht wieder freigelassen zu werden, wenn sich herausstellt, dass man völlig gesund ist, ist eine ganz andere Sache. Da selbst Landrat Wiedemann schon vor Ende der Quarantäne schlussfolgert, dass das Hygienekonzept seines Hauses funktioniert hat, gibt es für diese Entscheidung seitens der Behörde aus meiner Sicht keinen Grund mehr.“


Konkret hätte auch ohne Probleme ein Abschlusstest vor dem Wochenende vorgenommen werden können. Durch die Quarantäne bis zum 15. März 2021 konnte Schulze nicht an der am Samstag durchgeführten Aufstellungsversammlung für den Direktkandidaten des Wahlkreises 237 der Alternative für Deutschland teilnehmen. Hierauf hat er sowohl Landrat Wiedemann als auch Amtsarzt Scherl hingewiesen. Die Bitte, ihn daher zwei Tage eher aus der Quarantäne zu entlassen, um sein Wahlrecht ausüben zu können, wurde nicht einmal beantwortet.


Das Verhalten des Amtsarztes ist für die Kreisräte Schulze und Dr. med. Michael Müller nicht zu erklären. Außer man will auf keinen Fall zugeben, dass man die Situation zu schnell falsch eingeschätzt hat und fürchtet, das Gesicht zu verlieren, wenn man den Fehler zugibt.